Demokratie in der Kirche

Auf dem Weg zur Kirchenvorstandswahl 2024

Am 20. Oktober 2024 steht die Kirchenvorstandswahl an. Bis dahin ist noch einige Zeit, aber wir haben uns bereits auf den Weg gemacht, denn es sind im Lauf dieses Jahres dafür viele Vorbereitungsschritte nötig.

Der Kirchenvorstand als Gemeindeleitung hat eine bunte Aufgabenpalette. Er trägt Verantwortung für Gottesdienst und Gemeindeaufbau, Finanzen, Personal und Bauangelegenheiten sowie konzeptionelle Fragen. Außerdem wird diesem Gremium in der neuen Amtsperiode eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe zukommen.

In Zeiten des Traditionsabbruchs, verstärkter Kirchenaustritte und dadurch bedingt knapper werdender finanzieller und personeller Ressourcen wird es darum gehen, mit dieser Situation konstruktiv umzugehen. Vieles ist in Bewegung geraten. Kooperationen mit unseren Nachbargemeinden Auferstehungskirche, Himmelfahrtskirche und Passionskirche werden intensiviert. Strukturell und inhaltlich werden wir als Kirche künftig neue Wege gehen müssen.

Dafür brauchen wir Menschen unterschiedlichen Alters, die bereit sind, in der Gemeindeleitung Verantwortung zu übernehmen, und die Freude daran haben, unter den sich verändernden Rahmenbedingungen phantasievoll und kreativ das kirchliche Leben mitzugestalten. So sind wir intensiv auf der Suche nach geeigneten Menschen, die gern ihre Kompetenzen einbringen und für den Kirchenvorstand kandidieren möchten. Vielleicht sind ja auch Sie ein solcher Mensch oder kennen einen in ihrer Nähe.  

Der vom aktuellen Kirchenvorstand berufene Vertrauensausschuss bereitet die Wahl vor. Er freut sich über alle, die zur Kandidatur bereit sind, und stellt bis Anfang Mai einen vorläufigen Wahlvorschlag auf. Bis zum 16. Juni werden weitere Vorschläge gesammelt und ein endgültiger Wahlvorschlag erstellt.

Gewählt werden acht Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, zwei weitere dann berufen. Damit es eine echte Auswahl gibt, werden mindestens 16 Kandidatinnen und Kandidaten benötigt, also die doppelte Zahl der direkt zu Wählenden. Mehr dürfen es natürlich auch sein. Zusammen mit der Pfarrstelle ergibt sich also ein Gremium mit insgesamt elf Personen.

Wählen dürfen alle Gemeindeglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. in die Kirche aufgenommen oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen. Wählbar sind Gemeindeglieder ab 18 Jahren.

Die Kirchenleitung hat eine allgemeine Briefwahl vorgesehen, das heißt, dass alle Wahlberechtigten ihre kompletten Wahlunterlagen mit der Post bekommen. Sie können damit in das Wahllokal kommen oder direkt ohne Antrag ihre Briefwahl durchführen.

In unserer Gethsemanegemeinde ist das Wahllokal im unteren Gemeindesaal. Nach der Wahl erfolgt die Auszählung der Stimmen und die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss.

Bitte merken Sie sich diesen Termin schon einmal vor, beteiligen Sie sich an der Wahl und werben Sie dafür, dass dies auch möglichst viele andere tun. Sie setzen damit ein Zeichen dafür, dass die heute von manchen wieder in Frage gestellte Demokratie auch in der Evangelischen Kirche ein hohes Gut ist.

Über die weiteren Schritte hin zur Kirchenvorstandswahl werden wir Sie weiterhin auf dem Laufenden halten. Es wird weitere Abkündigungen dazu in den Gottesdiensten geben. Vor der Wahl erstellen wir auch einen Flyer mit kurzer Vorstellung der Kandidierenden, der auch der nächsten Ausgabe des Gemeindebriefs beigelegt und hier auf der Website zu finden sein wird.